Serviceleistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Senioren und Hilfsbedürftigen __________________________________________________________ Ab dem Pflegegrad 1 kann mit der Pflegekasse abgerechnet werden Wir haben die Zulassung nach § 45 a SGB XI
Regelmäßige Reinigung der Wohnräume in einem Umfang, den Sie selbst bestimmen. Ob 2-3 Stunden in der Woche, oder mehr, dass entscheiden Sie.
Wir stellen die Bewohnbarkeit der Räumlichkeiten wieder her.
Dannach empfehlen wir eine regelmäßige Unterhaltsreinigung, damit dieses auch so bleibt.